Lebensmittel, früher auch
Viktualien genannt, sind laut LMSVG (Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz) alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, vom Menschen in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem
Zustand zur Ernährungs- und Genusszwecken verzehrt zu werden.
Wir unterscheiden
zwischen
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Lebensmittel
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Nahrungsmittel und
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Genussmittel.
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Lebensmittel
sind unbehandelte - vollwertige Nahrungs-mittel in denen alle Nähr- und Wirkstoffe noch enthalten sind. Beispiele wären: Vollwertprodukte wie Vollwertmehle (-brote) -flocken,
aber auch Honig, Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse von "naturnaher" Produktion. Soll heißen: kein Einsatz von Hormonen, Medikamenten, genmanipulierten Lebens-
sowie Futtermittel u.ä.
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Nahrungsmittel liefern uns jene Stoffe, die für das Leben wichtig sind. Gemeint sind alle Nahrungsmittel die zur Ernährung bestimmt sind.
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Genussmittel brauchen wir für die Ernährung nicht. Sie haben aber eine anregende Wirkung auf unseren Körper. Zu den Genussmitteln zählen wir: Kaffee, Tee,
Schokolade und Alkohol.
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