Lebensmittel, früher auch Viktualien genannt, sind laut LMSVG (Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz) alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, vom Menschen in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand zur Ernährungs- und Genusszwecken verzehrt zu werden.
Wir unterteilen die Lebensmittel in Nahrungs- und Genussmittel.
Die Inhaltsstoffe unserer Nahrung