Lebensmittel, früher auch Viktualien genannt, sind laut LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) alles Stoffe, die dazu bestimmt sind, vom Menschen in unverändertem,
zubereitetem oder verarbeitetem Zustand zur Ernährung- und Gesnusszwecken verzehrt zu werden.
Wir unterscheiden zwischen
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Lebensmittel
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Nahrungsmittel und
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Genussmittel.
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Lebensmittel
sind unbehandelte - vollwertige Nahrungs-mittel in denen alle Nähr- und Wirkstoffe noch enthalten sind. Beispiele wären: Vollwertprodukte wie Vollwertmehle (-brote) -flocken, aber
auch Honig, Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse von "naturnaher" Produktion. Soll heißen: kein Einsatz von Hormonen, Medikamenten, genmanipulierten Lebens-
sowie Futtermittel u.ä.
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Nahrungsmittel liefern uns jene Stoffe, die für das
Leben wichtig sind. Gemeint sind alle Nahrungsmittel die zur Ernährung bestimmt sind.
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Genussmittel brauchen wir für die Ernährung nicht. Sie
haben aber eine anregende Wirkung auf unseren Körper. Zu den Genussmitteln zählen Kaffee, Tee, Schokolade und Alkohol.
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