„Iss nichts, was deine Großmutter nicht als Nahrungsmittel erkannt hätte!“

 

Lebensmittel, früher auch Viktualien genannt, sind laut LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, alles Stoffe die dazu bestimmt sind vom Menschen in unverändertem oder verarbeitetem Zustand zu Ernährung- und Genusszwecken verzehrt zu werden.

Wir unterscheiden zwischen:

  • Lebensmittel,
  • Nahrungsmittel und
  • Genussmittel.

 

  • Lebensmittel sind unbehandelte, vollwertige Nahrungsmittel in denen alle Nähr- und Wirkstoffe noch enthalten sind. Beispiele wären: Vollwertprodukte wie Vollwertmehle, -brote, -flocken, aber auch Honig, Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse von "naturnaher" Produktion. Soll heißen: kein Einsatz von Hormonen, Medikamenten, genmanipulierten Lebens- sowie Futtermittel u.ä. 
  • Nahrungsmittel sind alle Lebensmittel die in der konventionellen Nahrungsmittelindustrie erzeugt wurden.  Gemeint sind Nahrungsmittel wie Margarine, Gemüse aus herkömmlichem Anbau, Massentierhaltung aber auch gentechnisch veränderte Lebensmittel.
  • Genussmittel brauchen wir für die Ernährung nicht. Sie haben aber eine anregende Wirkung auf unseren Körper. Zu den Genussmitteln zählen Kaffee, Tee, Schokolade und Alkohol.