„Iss nichts, was deine Großmutter nicht als Nahrungsmittel erkannt
hätte!“
Lebensmittel,
früher auch Viktualien genannt, sind laut LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, alles Stoffe die dazu bestimmt sind vom Menschen in unverändertem oder verarbeitetem
Zustand zu Ernährung- und Genusszwecken verzehrt zu werden.
Wir
unterscheiden zwischen:
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Lebensmittel,
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Nahrungsmittel und
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Genussmittel.
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Lebensmittel sind
unbehandelte, vollwertige Nahrungsmittel in denen alle Nähr- und Wirkstoffe noch enthalten sind. Beispiele wären: Vollwertprodukte wie Vollwertmehle, -brote, -flocken, aber auch
Honig, Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse von "naturnaher" Produktion. Soll heißen: kein Einsatz von Hormonen, Medikamenten, genmanipulierten Lebens-
sowie Futtermittel u.ä.
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Nahrungsmittel sind alle Lebensmittel die in der konventionellen Nahrungsmittelindustrie erzeugt
wurden. Gemeint sind Nahrungsmittel wie Margarine, Gemüse aus herkömmlichem Anbau, Massentierhaltung aber auch gentechnisch veränderte Lebensmittel.
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Genussmittel brauchen wir für die Ernährung nicht. Sie haben aber eine anregende Wirkung auf unseren Körper. Zu
den Genussmitteln zählen Kaffee, Tee, Schokolade und Alkohol.